Öffnungszeiten
Dienstags und donnerstags
9.00 bis 11.00
und
14.00-15.30 Uhr
sowie nach Absprache

Anderland

Einrichtung einer Betreuung

Körperlich Behinderte können beim Vormundschaftsgericht eine gesetzliche Betreuung für sich beantragen.

Alle anderen Personen oder Institutionen ( Angehörige, Freunde, Nachbarn, Krankenhäuser, Pflegedienste, Altenheime etc.) können eine gesetzliche Betreuung anregen. Dies kann formlos oder direkt beim Gericht geschehen. Der zuständige RichterIn wird bei Anregung ein aussagekräftiges ärztliches Attest zur Notwendigkeit der Betreuung anfordern. Sollte dies nicht ausreichen bzw. nicht möglich sein, wird ein fachärztliches Gutachten in Auftrag gegeben.

In der Regel werden dieses von Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie erstellt. Der Gutachter sucht den Betroffenen auf und erstellt ein Gutachten, im dem auch die einzelnen Aufgabenkreise der Betreuung vorgeschlagen werden.

Jeder Betroffene soll nur in den Aufgabenkreisen betreut werden, die er selbst nicht regeln kann. Daraufhin wird vom Richter eine persönliche Anhörung des Betroffenen durchgeführt und der Beschluß erlassen. Die Betreuungsbehörde beim Landkreis wird dann gebeten, einen geeigneten Betreuer vorzuschlagen.